Handelsrechnung
Der Ware muss eine Handelsrechnung (bzw. Proformarechnung) beigefügt werden. Die Handelsrechnung hat mehrere Funktionen. Sie dient als Abrechnungsgrundlage zwischen den geschäftspartnern und hat noch
weitere Funktionen:
1. Legitimation für die ordnungsgemäße Ausfuhr im Exportland
2. Zollunterlage für den Transit
3. Rechtsverbindliche Zollunterlage für den Import der Waren
4. Grundlage für die Verzollung zur Berechnung der Einfuhrabgaben
Inhalt der Rechnung
Die Rechnung muss die unten aufgeführten Inhalte aufweisen. Dabei sind einige Inhalte zwingend (Rechnungslegungsgesetz, EU und RUS Zollvorschriften), einige Inhalte sind empfohlen.